Freitag, 18. März 2011

Vorschläge für Volksinitiativen. Schickt uns Eure Ideen!

Ausbürgerungsinitiative

I.
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 121 Abs. 7-13 (neu)

7. Papierlischweizer sind auszubürgern.
8. Der Gesetzgeber definiert unter Ausschluss mutmasslicher Papierlischweizer den Tatbestand des Papierlischweizers.
9. Der Bund hilft Papierlischweizern, die nach Abs. 7 und 8 ihren Status als Schweizer verloren haben, bei der Suche nach einer neuen Heimat.
10. Die Kosten für die Bundeshilfe gem. Abs. 9 trägt nach dem Verursacherprinzip, wer den Tatbestand des Papierlischweizers erfüllt, und nicht der Steuerzahler.
11. Papierlischweizer haften solidarisch für die Gesamtkosten der Bundeshilfe gem. Abs. 9.
12. Papierlischweizer haften solidarisch für den Schaden, welchen sie der Nationalbank zugefügt haben.
13. Papierlischweizer haften solidarisch für weitere Schäden, die sie der Schweiz zugefügt haben.

II.
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 9 (neu)

9. Übergangsbestimmung zu Art. 121 (Ausbürgerung von Papierlischweizern)
Der Gesetzgeber hat innert fünf Monaten seit Annahme von Art. 121 Abs. 7-13 durch Volk und Stände den Tatbestand nach Art. 121 Abs. 8 sowie den Umfang der Schäden nach Art. 121 Abs. 12 und 13 zu definieren. Das Vermögen mutmasslicher Papierlischweizer wird zur Sicherung der Bundesansprüche gem. Art. 121 Abs. 10-13 eingezogen. Als mutmasslicher Papierlischweizer gilt, wer bezweifelt, dass Egoismus die alleinige menschliche Triebfeder ist (sog. Gutmenschen).

4 Kommentare:

  1. Gegenvorschlag von Franz Hohler

    Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

    Art. 121 Abs. 3-5 (neu)

    I

    3 Im Wissen darum, dass ohne sie

    a. weder Häuser, Strassen noch Tunnels gebaut würden,

    b. weder Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Hotels und Restaurants betrieben würden,

    c. weder Abfall, Reinigung, Verkehr und Informatik bewältigt würden,

    bedankt sich die Eidgenossenschaft bei allen Ausländerinnen und Ausländern, die hier arbeiten. Sie gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, dass sie mit ihrer Tätigkeit das Leben in unserm Lande ermöglichen und heisst sie als Teilnehmer dieses Lebens willkommen.

    4 Sie hofft, dass es ihnen gelingt, sich mit den hiesigen Gebräuchen vertraut zu machen, ohne dass sie ihre Herkunft verleugnen müssen.

    5 Sollten sie straffällig werden, unterliegen sie denselben gesetzlichen Bestimmungen wie die Schweizer Bürgerinnen und Bürger.

    II

    Übergangsbestimmungen:

    Dieser Gegenvorschlag bedarf nicht der Volksabstimmung. Er tritt für jedermann vom Moment an in Kraft, da er dessen Richtigkeit erkannt hat.

    Franz Hohler, Autor

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  2. Ich bitte um Unterstützung bei der „Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller SVP-Wähler.“ Kriminelle SVP-Wähler, ihre Ehegatten und Kinder verlieren ihr Aufenthaltsrecht an ihrem aktuellen Wohnort und werden in ihren Heimatort ausgeschafft. Eine Schweizreisesperre von 15 Jahren ist vorgesehen.

    Christoph Simon, Autor, Bern

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  3. Liebe Bürger.
    Ein grosser Teil der SVP-Wähler in der Schweiz respektiert unsere Gesetze.
    Viel zu viele SVP-Wähler missachten jedoch unsere Gastfreundschaft.
    Sie begehen Straftaten, bedrohen unser Eigentum, unsere Gesundheit und unser Leben. Unterstützen Sie bitte deshalb die Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller SVP-Wähler.
    Herzlichen Dank.

    Michael Stauffer

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  4. Mir fehlen die Worte und das ist nicht oft der Fall! Ich freue mich sehr, dass ich diesen Blog finden konnte.

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